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Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.
Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.237,50 Euro Monatsgehalt (oder 50.850 Euro im Jahr / Stand 2012), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz
Seit 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine. Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung (Stand 2011).
Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.
Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Die freie Kassenwahl wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Kasse mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Kasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.
Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.
Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.
Mit einem privaten Kranken-Zusatztarif sichern Sie sich als Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung erstklassige private Leistungen. Für Viele ist die auch die private Krankenvollversicherung eine günstige Alternative.
Gesetzliche Kasse plus Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Vergleichen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Krankenzusatzversicherung und der privaten Krankenvollversicherung rasch und bequem in unserer Übersicht:
| Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
|---|---|---|---|
| Im Krankenhaus (stationär) | |||
| Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken | Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. | Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
| Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer | Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer | Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. |
| Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
| Arzthonorare für Krankenhaus- behandlungen | Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt | Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV | Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV |
| Leistungen niedergelassener Ärzte | |||
| Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl | Freie Arztwahl |
| Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. | Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. | Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. |
| Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) | Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. |
| Vorsorge- untersuchungen | Eingeschränkte Vorsorge- untersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. | Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. |
| Psychotherapie | Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten | Je nach Tarif unterschiedlich. | Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung. |
| Heilpraktiker- leistungen | Keine Heilpraktiker-leistungen | Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. | Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV. |
| Zahnarztleistungen | |||
| Zahn- behandlung | 100% (aber nur für zugelassene Leistungen) | Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. | In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten |
| Zahnersatz | Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorge- untersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. | Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. | Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungs- umfang als in GKV. |
| Zahnarzthonorare | 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. | Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. | Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. |
Seit 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Die Versicherungsbeiträge fließen direkt an den Gesundheitsfonds und werden an die gesetzlichen Krankenversicherer verteilt. Kommt Ihre Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie von Ihnen einen Zuschlag erheben. Die Höhe dieses Zuschlags darf ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Verlangt Ihre Kasse einen Beitragszuschlag, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.
Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2012 bei 3.825 Euro im Monat, das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro.
Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.400 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent von höchstens 3.825 Euro. Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 Prozent, monatlich zahlen sie aus eigener Tasche also 313,65 Euro für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3 Prozent, das sind im Beispiel 279,23 Euro im Monat.
Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.
Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.
Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.
Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).
Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.
Die Private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 4.237,50 Euro im Monat verdienen. Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitversichern müssen.
Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.